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WERDEN SIE MITGLIED IM KREIS DER FÖRDERNDEN

Schützende Hände um ein Ohr

Die Stiftung arbeitet zu 100 % spendenfinanziert, sie erhält keinerlei öfffentliche Förderung. Für die Ausweitung ihrer Aktivitäten rund um Hörgesundheit benötigt sie planbare Zuwendungen. Ob Unternehmen oder Privatpersonen – durch ihre regelmäßige Jahresspenden tragen unsere Mitglieder des Förderkreises maßgeblich zur Entwicklung und dem Fortbestand der Stiftung bei.

Mit ihrer Spende unterstützen die Fördernden das Team in der Geschäftsstelle

  • bei der Weiterentwicklung der Aufklärungs- und Präventionsprogramme,
  • der Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien,
  • der Förderung von Wissenschaftskommunikation,
  • der Auslobung des Forschungspreises sowie
  • der anschaulichen Aufbereitung und Vermittlung von Forschungsergebnissen.

Sie möchten auch Mitglied im Kreis der Fördernden werden? Dann können Sie sich wie folgt beteiligen:

  • Unternehmen und Organisationen ab 1.500 € jährlich
  • Privatpersonen ab 500 € jährlich.

 

Füllen Sie gern unser Beitrittsformular aus:

Ihre Ansprechpartnerin:


Gunhild Flöter, Geschäftsführerin
E-Mail: floeter@stiftung-tinnitus-und-hoeren-charite.org
Tel: +49 30 7890 7670
Fax: +49 30 7890 769970

Diese Unternehmen und Privatpersonen unterstützen die Stiftung mit einer jährlichen Spende:

Als Mitglied im Kreis der Fördernden begrüßen wir Privatpersonen und Unternehmen, die unsere Werte teilen und die unsere Aufklärungsarbeit für Hörgesundheit und Gehörschutz sowie unser Engagement für Wissenschaftskommunikation rund um Tinnitus und Hören durch regemäßige Spenden in Form eines Fördermitgliedsbeitrags unterstützen möchten.

Mit der Unterzeichnung der Unterstützungserklärung verpflichten Sie sich zu einer regelmäßigen Zahlung eines Jahresbeitrags.

Die jährliche Spende gilt für das laufende Kalenderjahr, in dem die Zuwendung eingeht und dient dem weiteren Aufbau und der anhaltenden Sicherung der Stiftungsarbeit. Sollte die Förderung auch in den Folgejahren fortgesetzt werden, wird der Spendenbetrag jeweils im ersten Quartal des Folgejahres fällig. Eine Kündigung ist spätestens vier Wochen vor Ablauf eines Kalenderjahres für das darauffolgende Jahr möglich.

Ihre Mitgliedschaft ist gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig. Ihre Spendenbescheinigung erhalten Sie automatisch zu Beginn des folgenden Jahres. Wenn Sie über betterplace spenden, geschieht dies automatisch. Wenn Sie direkt auf unser Konto spenden, können wir Ihnen auf Wunsch bereits früher eine Spendenbescheinigung ausstellen.