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GREMIEN

Die Stiftungsarbeit wird von verschiedenen Gremien konzipiert, realisiert und kontrolliert: Stiftungsrat, Stiftungsvorstand, Stiftungskuratorium und Wissenschaftlicher Beirat.

Stiftungsrat

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit wird vom Stiftungsrat übernommen, der gemäß § 10 der Stiftungssatzung den Vorstand bei seiner Tätigkeit überwacht, berät und unterstützt. Der Stiftungsrat beruft den Vorstand und verabschiedet den Jahresbericht der Stiftung. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Rudolf Tauber.

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Stiftungsvorstand

Die Stiftung Tinnitus und Hören Charité wird von einem fünfköpfigen Vorstand geleitet, der die Stiftung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertritt und in eigener Verantwortung gemäß der Stiftungssatzung verwaltet (siehe Stiftungssatzung § 7). Zur Vorsitzenden wurde Professorin Dr. Birgit Mazurek, die Direktorin des Tinnituszentrum Charité – Universitätsmedizin Berlin, ernannt.

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Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt den Vorstand und den Stiftungsrat bei der Umsetzung des Stiftungszwecks gemäß § 12 der Stiftungssatzung: Er berät die Stiftung bei der Vergabe von Forschungsaufträgen und begutachtet die Einsendungen für den jährlichen Forschungspreis. Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand berufen. Dem Gremium gehören 11 Personen an (Stand März 2022).

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Stiftungskuratorium

Das Kuratorium wurde erstmalig 2016 berufen. Gemäß § 11 der Stiftungssatzung ist es Aufgabe dieses Gremiums, die Stiftung impulsgebend zu begleiten und sich für ihre Anliegen in der Öffentlichkeit stark zu machen. Dem Kuratorium gehören aktuell sechs Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur an. Zum Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Detlev Ganten gewählt, Stellvertreterin ist Dr. Christina Stresemann.

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