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SCHENKEN – VERERBEN – STIFTEN

Über unsere begrenzte Lebenszeit hinaus können wir unter anderem weiterwirken, indem wir unser Vermögen anderen Menschen zugutekommen lassen. Wem wollen, wem können wir unser Erbe anvertrauen? Ihres Lebens letztes Geschenk wird bei uns in guten Händen sein. Denn dank Ihrer Hilfe können wir unsere drei Ziele auch weiterhin verwirklichen:

  • Erforschung von Tinnitus und Hörstörungen
  • Linderung von Leiden
  • Aufklärung und Prävention
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Stirbt ein Mensch, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Je nach den Familienverhältnissen erben danach der Ehepartner und die Blutsverwandten. Können die Nachlassgerichte keinen Erben ermitteln, geht das Erbe auf den Staat über. Wer das nicht möchte und sein Erbe oder einen Teil davon beispielsweise geliebten Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen will, muss ein Testament aufsetzen. Damit ein solches Testament auch tatsächlich wirksam ist, gilt es bei der Abfassung eine Reihe von Formvorschriften zu beachten. Und Sie sollten über eine sichere Aufbewahrung nachdenken.

Bezüglich der Nachlassabwicklung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können zum Beispiel ein Vermächtnis innerhalb Ihres Testaments festlegen oder die Stiftung als Erben einsetzen.

Testament

Für eine Testamentsspende, etwa zugunsten der Arbeit der Stiftung Tinnitus und Hören Charité, bieten sich insbesondere zwei Alternativen an:

1. Das Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis innerhalb eines Testaments können Sie festlegen, dass bestimmte Geldbeträge, ein bestimmter prozentualer Anteil Ihres Nachlasses oder auch einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen oder Organisationen zufallen sollen, ohne dass diese zu Ihren Erben werden. Sie haben so die freie Wahl, neben der Familie oder vertrauten Personen die Arbeit gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen. Ihre Erben sind dann rechtlich verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.

2. Die Erbeinsetzung
Für den Fall, dass keine Erben vorhanden sind und Sie nicht wollen, dass Ihr Erbe an den Staat übergeht, können Sie selbstverständlich auch einen Teil oder Ihren gesamten Nachlass einem guten Zweck widmen und zum Beispiel die Stiftung Tinnitus und Hören Charité als Allein- oder Miterben einsetzen.

Ihre Ansprechpartnerinnen:


Juliane Siafarikas, Stellv. Vorstandsvorsitzende und Schatzmeisterin
E-Mail: siafarikas@stiftung-tinnitus-und-hoeren-charite.org


Gunhild Flöter, Geschäftsführerin
E-Mail: floeter@stiftung-tinnitus-und-hoeren-charite.org

Tel: +49 30 7890 7670
Fax: +49 30 7890 769970